Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Montgomery gegen staatsmedizinische Anträge in Sachen Transplantationsgesetz
Berlin, 19.09.2011
In einem dringlichen Schreiben hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery an die Regierungschefs der Länder appelliert, der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates in Sachen Transplantationsgesetzes (TPG) nicht zu folgen. „Diese Beschlussempfehlung würde zu einem für die Ärzteschaft unbegreiflichen Einstieg in eine patientenferne Staatsmedizin führen, die keinerlei Nutzen für diese zumeist vital bedrohten Patienten erkennen lässt“, schreibt Montgomery.
Das Votum des Gesundheitsausschuss sieht unter anderem vor, künftig sämtliche Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation einschließlich der Richtlinien zur Hirntodfeststellung einem Genehmigungsvorbehalt durch das Bundesgesundheitsministerium zu unterstellen. „Woher das BMG die notwendige Sachkompetenz zur Beurteilung der Richtlinien nehmen soll, ist der Beschlussempfehlung nicht zu entnehmen“, kritisiert Montgomery.
Zudem könnten Meinungsverschiedenheiten über den Stand der
Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft nicht durch eine
Entscheidung des BMG behoben oder ersetzt werden. „Ebenso wenig ist
erkennbar, wieso die zuständige Kommission von der Bundesärztekammer
losgelöst werden und künftig als kleines autonomes Gremium unmittelbar
Beschlüsse fassen soll.“ Das sei eine „demonstrative Abkehr von einer
selbstverwaltungsgetragenen Aufgabenwahrung“, die die verfasste
Ärzteschaft nicht nachvollziehen könne. „Noch dazu hat bisher niemand
bezweifelt, dass die Richtlinientätigkeit der Bundesärztekammer sachlich
angemessen ist und zu akzeptierten Ergebnisse führt.“ Insgesamt wäre
eine Veränderung der Rechtslage mit einer „unverständlichen und nicht
vertretbaren Einschränkung der Arbeit zu den Richtlinien zur
Organtransplantation belastet“, die nicht gerechtfertigt und für die
Patientenversorgung sehr nachteilig sei. „Wir möchten Sie daher
nachdrücklich bitten, von den Novellierungsvorschlägen in diesen Punkten
in der kommenden Bundesratssitzung Abstand zu nehmen“, schreibt
Montgomery.
Verfassungsjuristen sehen Erklärungspflicht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Als
der 114. Deutsche Ärztetag im Juni den Beschluss für eine
"Selbstbestimmungslösung mit Information und Erklärungspflicht" fasste,
glaubte die Ärzteschaft, es sei möglich, jeden Bürger zu einer klaren
Aussage für oder gegen die Organspende verpflichten zu können.
„Verfassungsjuristen haben uns inzwischen zu der Erkenntnis gebracht,
dass eine Erklärungspflicht, bei der sie einen Menschen zwingen, zur
Organspende Ja oder Nein zu sagen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
ist“, sagte Montgomery in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“
(19.09.2011). „Wir haben zu akzeptieren, dass ein Mensch keine
Entscheidung über die Organspende treffen möchte.“ Insofern unterstütze
die Bundesärztekammer die von den Fraktionschefs der Union und der SPD,
Kauder und Steinmeier, vorgeschlagene Entscheidungslösung. „Jetzt geht
es darum, wie die Bürger besser informiert werden können, wann das
Gespräch mit ihnen gesucht und wo die Antwort dokumentiert wird“, sagte
der Ärztepräsident. Er schlug vor, auf der elektronischen
Gesundheitskarte freiwillige Angaben zu speichern. „Nichts spricht
dagegen, hier auch das "Ja", "Nein" oder "Keine Entscheidung" zur
Organspende zu vermerken.“
Quelle: Bundesärztekammer 19.09.2011
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