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Montgomery: Bundesärztekammer muss in den Gemeinsamen Bundesausschuss

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Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Montgomery: Bundesärztekammer muss in den Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin, 08.09.2011

Eine gute flächen­deckende medizinische Versorgung ist nur unter Beteiligung der Ärzte­kammern auf Landes- und Bundesebene zu sichern. Das hat Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundes­ärzte­kammer, in einem Interview mit dem Deutschen Ärzte­blatt (Heft 36) erklärt. „Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir die ganze Kette von der ärztlichen Ausbildung über die Weiter­bildung bis hin zum Facharzt im Krankenhaus oder in der Niederlassung fortentwickeln können.

Deshalb fordert die Bundesärztekammer die Beteiligung am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), weil nur die Kammern die Weiterbildungskompetenz und die Fortbildungshoheit haben“, sagte Montgomery.

Die Bundesregierung  hat im Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes eine Mitgliedschaft der BÄK im G-BA und der Landesärztekammern in den geplanten Gremien zur sektorübergreifenden Versorgungsplanung  bisher nicht vorgesehen. Die Begründung, die Steuerung der Versorgung sei nicht Aufgabe der Kammer, lässt Montgomery aber nicht gelten: „Nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen, auch die Ärztekammern tragen Verantwortung für die künftige Gestaltung der Versorgung“. Er erinnerte daran, dass der Gesetzgeber die Bundesärztekammer mehrfach mit normativer Verantwortung beliehen habe, etwa bei der Qualitätssicherung oder der Organtransplantation.


Quelle: Bundesärztekammer, 08.09.2011

 
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