Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Montgomery begrüßt Initiative für bessere Behandlung in der Palliativmedizin
Berlin, 23.01.2012
„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, durch eine begrenzte Öffnung des Dispensierrechts für Ärzte die Behandlung von Schmerzpatienten in der ambulanten Palliativversorgung zu verbessern“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Bisher begehen Palliativmediziner mit der Überlassung eines Betäubungsmittels nach dem Betäubungsmittelgesetz eine strafbare Handlung, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. „Das ist ein völlig unverhältnismäßiges Sanktionsmittel“, erklärte Montgomery.
Die Bundesärztekammer hatte zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften gefordert, dass „Ärzte ihrem Patienten aus Sorge um seine Gesundheit sowie zur Sicherstellung der eingeleiteten Behandlung überbrückend ein Betäubungsmittel zur eigenständigen Einnahme überlassen [können], wenn dieses nicht vom Patienten mittels einer ärztlichen Verschreibung über eine Apotheke in angemessener Zeit und unter angemessenen Umständen besorgt werden kann“. Die strafrechtliche Drohung behindere die Ärzte in der Versorgung ihrer Patienten, so der Ärztechef.
Quelle: Bundesärztekammer, 23.01.2012
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